Rechtzeitig vorm G20-Gipfel in Hamburg wurde im April 2017 das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ beschlossen, durch das der Widerstand gegen und tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§§ 113,114 StGB) sowie der Landfriedensbruch (§§125,125a StGB) massiv verschärft wurden. Beide Straftatbestände gehören zu den klassischen strafrechtlichen Vorwürfen, mit denen linke Aktivist_innen oftmals in Demonstrationszusammenhängen konfrontiert werden.
Im August 2017 wurde zudem die Strafprozessordnung geändert und eine – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen bestehende – Erscheinungspflicht für Zeug_innen bei Vernehmungen durch die Polizei verankert.
Was beinhalten diese Verschärfungen und welche Auswirkungen haben sie auf unsere politische Praxis?/ Diese Fragen werden wir am 08.02. gemeinsam mit Referent_innen der Roten Hilfe Hamburg diskutieren.
Donnerstag, *08.02.2018**
**19:00 Uhr**
**Infocafé Anna & Arthur *
Katzenstraße 2, 21335 Lüneburg*
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*/Rote Hilfe Hamburg zu Gast bei Antirepressionsgruppe Lüneburg /