Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand:

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.

Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.

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DHKP-C Verfahren in Düsseldorf: Prozesserklärung von Serkan Küpeli

Wir dokumentieren die Prozesserklärung von Serkan Küpeli im Düsseldorfer DHKP-C Verfahren vom 12.07.2023

Ich befinde mich seit dem 17. Mai 2022 – also seit genau 422 Tagen in Haft. Seit 422 Tagen bin ich meiner Freiheit beraubt. Nach 394 Tagen wurde hier, am 14. Juni 2023, die Anklageschrift vorgelesen. Es wurde dargelegt, dass gegen mich seit Jahren ermittelt wurde. Es wurde verlesen und behauptet, was ich getan haben soll, was ich gemacht haben könnte. Meinetwegen hatten sie sich sieben Jahre lang bemüht. Schließlich umfasst die Zeitspanne, für die ich angeklagt werden soll, die Jahre 2014 bis 2018. Es ist aber heute, wie jeder weiß, der 12. Juli 2023. Was war passiert, so dass Sie am frühen Morgen mein Zuhause gestürmt und mich festgenommen haben? Sie haben mich von meiner Familie weggerissen und von meiner Tochter, die gerade erst das Licht der Welt erblickt hatte, getrennt. Was war der Grund für diese Verzögerung? Haben Sie erst nach Jahren erkannt, dass ich ein gefährlicher Mensch sei? Was für eine Gefahr ging denn von mir aus? Sagen wir mal, es wäre dem so. Was soll denn die Verzögerung bedeuten? Solch eine Verzögerung deutet aber auf eine ziemlich lockere Haltung hin.

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Loïc erneut in Haft

Der ehemalige G20-Gefangene Loïc ist kurz nach seiner Freilassung in Frankreich erneut festgenommen worden. Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von https://de.indymedia.org/node/288158 vom 23.6.23

Mit Loïc kämpfen wir in Bure gegen die Atomkraft, ihre Waffen, ihren Müll und ihre Welt. Heute findet sich unser Freund erneut in den Kerkern des Staates wieder. Nachdem eine Anti-Terror-Einheit am Dienstagmorgen um 8.30 Uhr eine Hausdurchsuchung durchgeführt und Loïc eine Waffe an den Kopf gehalten hatte, wurde er verhaftet und in Niort vorgeführt.

Was wird ihm vorgeworfen?

  • Beteiligung an einer Gruppierung, die am 25. März in Sainte-Soline Gewalttaten begehen wollte;
  • Hehlerei einer Gendarmerieweste ;
  • ein „ACAB“-Tag auf einem Gendarmeriefahrzeug.

Jeder weiß seit Wochen, dass es in Sainte-Soline die Polizei und die Gendarmerie waren, die wissentlich unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben. Allein diese Gewalt ist es wert, verurteilt zu werden.

Loïc ist aufgrund seiner politischen Überzeugungen und seines Engagements eingesperrt. Er ist eine leichte Beute für eine Regierung, die ihre viel zu fragile Entscheidung zur Auflösung von „les soulèvements de la terre“ untermauern muss, um dem Bauernverband FNSEA entgegenzukommen.

Loïc, der am Donnerstag, den 22. Juni dem Richter vorgeführt wurde, lehnte das Schnellverfahren ab, in der Hoffnung, Zeit und Freiheit zu haben, um seine Verteidigung vorzubereiten. Er hoffte auch, seine beiden Arbeitsplätze behalten zu können. Loïc ist sowohl Gemüsebauer in der Nähe von Bure (Meuse) als auch Pfleger in Laxou (Meurthe-et-Moselle). Doch im Namen einer angeblichen Wiederholungsgefahr entschieden der Staatsanwalt und der Richter anders: Sie beschlossen ihn bis zum 27. Juli, dem Tag seiner Gerichtsverhandlung, in Untersuchungshaft zu behalten.

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Zwei Verurteilte im Parkbankverfahren wieder in Haft

Wir dokumentieren einen Artikel von https://de.indymedia.org/node/268608

+++ [HH] Weiterer Gefährte im Parkbankverfahren wieder in Haft +++

Es ist soweit. Der zweite Gefährte, welcher im sog. Parkbankverfahren zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, hat heute seine Reststrafe von ca 2 Monaten in der JVA Billwerder in Hamburg angetreten.
Wenn ihr ihm schreiben wollt, könnt ihr das hier machen.

JVA Billwerder
Buchnummer 650/23/1
Dweerlandweg 100
22113 Hamburg

Der andere Gefangene welcher im gleichen Verfahren verurteilt wurde und eine Reststrafe bis Ende Juli absitzen muss, wurde in die JVA Glasmoor verlegt. Ihm könnt ihr unter folgender Adresse schreiben:

JVA Glasmoor
Buchnummer 63/23/6
Am Glasmoor 99
22851 Norderstedt

Revisionsverhandlung im so genannten Parkbankprozess

Wir dokumentieren einen Artikel von parkbanksolidarity.blackblogs.org:

+++ Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt!+++

In den vergangenen Wochen hat der Revisionsprozess gegen die Gefährtin im sog. Parkbankprozess am Hamburger Landgericht stattgefunden, in welchem drei Gefährt*innen im Jahr 2021 für die Verabredung zum Verbrechen der Brandstiftung verurteilt wurden.

Der jetzige Revisionsprozess lief über insgesamt 2 Tage, wobei wir uns diesmal dafür entschieden haben, uns den Medientumult zu sparen und den Prozess mit Freund*innen und Gefährt*innen zu begleiten.

Wie zu erwarten war, zeigte sich Generalstaatsanwalt Schakau von seiner gewohnten Seite und zeterte über die Verhandlungstage hinweg vor der Kammer herum was das Zeug hielt.

Die Kammer folgte den Theorien von Staatsanwaltschaft und Bullen insofern nicht, als dass die Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten nun für 4 Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss die Gefährtin innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteils 60 Sozialstunden ableisten.

Außerdem sei hier nochmals erwähnt, dass einer der Gefährten im selben Verfahren (dessen Revision bereits 2022 verworfen wurde) seine Reststrafe von 6 Monaten im Januar antreten musste.

Der Haftantritt der dritten Person steht voraussichtlich in diesem Jahr an.

Wir werden auch diesen Weg gemeinsam und solidarisch gehen!

Achtet auch weiterhin auf Ankündigungen

Für die soziale Revolte
Freiheit für alle

Aktuelle Informationen zu den laufenden §129(a)-Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen des Roten Aufbau

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg umfangreiche Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“).

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund dieser Paragrafen haben (wie z.b. Observationen, Telekommunikationsüberwachung, der Einsatz von verdeckten Ermittlern usw.), werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der angeklagten Genoss*innen, sondern darüber hinaus können über „Kontakte“ weite Teile der organisierten linksradikalen Strukturen in Hamburg betroffen sein.

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Haftantritt für einen anarchistischen Gefährten in Hamburg

Wir dokumentieren einen Artikel von parkbanksolidarity.blackblogs.org:

Über ein halbes Jahr nachdem die Urteile gegen zwei der drei Anarchist*innen rechtskräftig wurden, die im sogenannten Parkbankverfahren verurteilt wurden, ist nun für den ersten Gefährten der Brief für den Haftantritt am 27.1. gekommen. Er muss jetzt seine letzten 6 Monate absitzen. Der zweite Gefährte wartet noch auf seinen Haftantrittstermin und für die dritte Gefährtin erwarten wir das endgültige Urteil im März.

Ihr erreicht den nun inhaftierten Gefährten per Post mit seiner Buchnummer und unter der Adresse:

Buchnummer: 108/23/2
JVA Billwerder
Dweerlandweg 100
22113 Hamburg

Wenn ihr nicht von zu Hause schreiben wollt, wendet euch doch gern an die Infoläden, anarchistischen Bibliotheken eures Vertrauens in eueren Städten. In Hamburg könnt ihr gerne auch das LiZ als Absendeadresse mit eurem Alias verwenden und Post dann zu den Öffnungszeiten der anarchistischen Bibliothek Sturmflut (Mittwochs 18-21:00, Samstags 16-19:00) abholen.

Schickt tausende Briefe! Zeigt euch solidarisch!

Feuer und Flamme für alle Knäste!

Freiheit und Glück!

All my friends are bad kids! – über ein (mittlerweile eingestelltes) §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von Betroffenen eines §129-Verfahrens in Hamburg und Bremen

Im Folgenden wollen wir euch über ein Verfahren nach §129 in Hamburg und Bremen informieren, den kollektiven Umgang damit beschreiben sowie individuellen Stimmen betroffener Menschen Platz geben.

Im Sommer öffneten einige Menschen in Hamburg und Bremen ihre Briefkästen und da waren sie wieder: Briefe vom Oberstaatsanwalt Schakau der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Vom 26.05.2020 bis 25.07.2022 haben Ermittlungen verschiedener Behörden in einem §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen stattgefunden. Es ging um ein Vereinigungs-Konstrukt, dem direkte Aktionen, hauptsächlich in Hamburg, über einen längeren Zeitraum zugeordnet werden sollten. Drei der fünf Menschen gegen die die Ermittlungen hauptsächlich gerichtet waren, wurden bereits 2020 im sogenannten Parkbank-Verfahren verurteilt und waren die drei offiziell Beschuldigten in diesem Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei weitere Menschen als potenzielle Mitglieder der konstruierten Vereinigung ausgewählt, gegen die ähnlich ermittelt wurde.

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Führungsaufsicht für Mustafa Ç. teils gelockert – „Residenzpflicht“ bleibt

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :

OLG Hamburg: Entschärfung der Auflagen bei Freilassung von Mustafa Ç.

Das Hanseatische Oberlandgericht (OLG) Hamburg hat die ursprünglich schikanösen Auflagen gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa Ç. (Amed), der am 5. August aus der Strafhaft entlassen werden soll, entschärft.

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Anquatschversuch Zuhause

Wir dokumentieren einen Bericht vom Ermittlungsausschuss Hamburg

Am 27.6.2022 kam es in Hamburg zu einen Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz.

Der betroffene Mensch war am Nachmittag zuhause als zwei Personen an der Wohnungstür klingelten. Eine der Personen war männlich gelesen, wirkte müde und überarbeitet, hatte blaue, tief liegende Augen, war etwa 1,87 m groß, vermutlich Anfang 30, trug Dreitagebart, einen Hoodie mit Zipper, eine beigefarbene Hose, weiße Sneaker mit roten Applikationen und eine blaugraue Baseballkappe mit flachem rotem Schirm. Die andere Person war weiblich gelesen, wirkte wie auf Koffein, hatte braune Augen, ein eher schlankes Gesicht, war etwa 1,75 m groß, hatte blonde vermutlich schulterlange glatte Haare, die in einem Zopf unter einer schwarzen Baeballkappe mit gebogenem Schirm herausschauten. Die Kleidung war komplett schwarz, eine Satin-Jacke und schwarze Sneaker mit weißer Sohle.

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