Zwei Verurteilte im Parkbankverfahren wieder in Haft

Wir dokumentieren einen Artikel von https://de.indymedia.org/node/268608

+++ [HH] Weiterer Gefährte im Parkbankverfahren wieder in Haft +++

Es ist soweit. Der zweite Gefährte, welcher im sog. Parkbankverfahren zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, hat heute seine Reststrafe von ca 2 Monaten in der JVA Billwerder in Hamburg angetreten.
Wenn ihr ihm schreiben wollt, könnt ihr das hier machen.

JVA Billwerder
Buchnummer 650/23/1
Dweerlandweg 100
22113 Hamburg

Der andere Gefangene welcher im gleichen Verfahren verurteilt wurde und eine Reststrafe bis Ende Juli absitzen muss, wurde in die JVA Glasmoor verlegt. Ihm könnt ihr unter folgender Adresse schreiben:

JVA Glasmoor
Buchnummer 63/23/6
Am Glasmoor 99
22851 Norderstedt

Revisionsverhandlung im so genannten Parkbankprozess

Wir dokumentieren einen Artikel von parkbanksolidarity.blackblogs.org:

+++ Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt!+++

In den vergangenen Wochen hat der Revisionsprozess gegen die Gefährtin im sog. Parkbankprozess am Hamburger Landgericht stattgefunden, in welchem drei Gefährt*innen im Jahr 2021 für die Verabredung zum Verbrechen der Brandstiftung verurteilt wurden.

Der jetzige Revisionsprozess lief über insgesamt 2 Tage, wobei wir uns diesmal dafür entschieden haben, uns den Medientumult zu sparen und den Prozess mit Freund*innen und Gefährt*innen zu begleiten.

Wie zu erwarten war, zeigte sich Generalstaatsanwalt Schakau von seiner gewohnten Seite und zeterte über die Verhandlungstage hinweg vor der Kammer herum was das Zeug hielt.

Die Kammer folgte den Theorien von Staatsanwaltschaft und Bullen insofern nicht, als dass die Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten nun für 4 Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss die Gefährtin innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteils 60 Sozialstunden ableisten.

Außerdem sei hier nochmals erwähnt, dass einer der Gefährten im selben Verfahren (dessen Revision bereits 2022 verworfen wurde) seine Reststrafe von 6 Monaten im Januar antreten musste.

Der Haftantritt der dritten Person steht voraussichtlich in diesem Jahr an.

Wir werden auch diesen Weg gemeinsam und solidarisch gehen!

Achtet auch weiterhin auf Ankündigungen

Für die soziale Revolte
Freiheit für alle

Aktuelle Informationen zu den laufenden §129(a)-Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen des Roten Aufbau

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg umfangreiche Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“).

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund dieser Paragrafen haben (wie z.b. Observationen, Telekommunikationsüberwachung, der Einsatz von verdeckten Ermittlern usw.), werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der angeklagten Genoss*innen, sondern darüber hinaus können über „Kontakte“ weite Teile der organisierten linksradikalen Strukturen in Hamburg betroffen sein.

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Haftantritt für einen anarchistischen Gefährten in Hamburg

Wir dokumentieren einen Artikel von parkbanksolidarity.blackblogs.org:

Über ein halbes Jahr nachdem die Urteile gegen zwei der drei Anarchist*innen rechtskräftig wurden, die im sogenannten Parkbankverfahren verurteilt wurden, ist nun für den ersten Gefährten der Brief für den Haftantritt am 27.1. gekommen. Er muss jetzt seine letzten 6 Monate absitzen. Der zweite Gefährte wartet noch auf seinen Haftantrittstermin und für die dritte Gefährtin erwarten wir das endgültige Urteil im März.

Ihr erreicht den nun inhaftierten Gefährten per Post mit seiner Buchnummer und unter der Adresse:

Buchnummer: 108/23/2
JVA Billwerder
Dweerlandweg 100
22113 Hamburg

Wenn ihr nicht von zu Hause schreiben wollt, wendet euch doch gern an die Infoläden, anarchistischen Bibliotheken eures Vertrauens in eueren Städten. In Hamburg könnt ihr gerne auch das LiZ als Absendeadresse mit eurem Alias verwenden und Post dann zu den Öffnungszeiten der anarchistischen Bibliothek Sturmflut (Mittwochs 18-21:00, Samstags 16-19:00) abholen.

Schickt tausende Briefe! Zeigt euch solidarisch!

Feuer und Flamme für alle Knäste!

Freiheit und Glück!

All my friends are bad kids! – über ein (mittlerweile eingestelltes) §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von Betroffenen eines §129-Verfahrens in Hamburg und Bremen

Im Folgenden wollen wir euch über ein Verfahren nach §129 in Hamburg und Bremen informieren, den kollektiven Umgang damit beschreiben sowie individuellen Stimmen betroffener Menschen Platz geben.

Im Sommer öffneten einige Menschen in Hamburg und Bremen ihre Briefkästen und da waren sie wieder: Briefe vom Oberstaatsanwalt Schakau der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Vom 26.05.2020 bis 25.07.2022 haben Ermittlungen verschiedener Behörden in einem §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen stattgefunden. Es ging um ein Vereinigungs-Konstrukt, dem direkte Aktionen, hauptsächlich in Hamburg, über einen längeren Zeitraum zugeordnet werden sollten. Drei der fünf Menschen gegen die die Ermittlungen hauptsächlich gerichtet waren, wurden bereits 2020 im sogenannten Parkbank-Verfahren verurteilt und waren die drei offiziell Beschuldigten in diesem Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei weitere Menschen als potenzielle Mitglieder der konstruierten Vereinigung ausgewählt, gegen die ähnlich ermittelt wurde.

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Führungsaufsicht für Mustafa Ç. teils gelockert – „Residenzpflicht“ bleibt

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :

OLG Hamburg: Entschärfung der Auflagen bei Freilassung von Mustafa Ç.

Das Hanseatische Oberlandgericht (OLG) Hamburg hat die ursprünglich schikanösen Auflagen gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa Ç. (Amed), der am 5. August aus der Strafhaft entlassen werden soll, entschärft.

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Anquatschversuch Zuhause

Wir dokumentieren einen Bericht vom Ermittlungsausschuss Hamburg

Am 27.6.2022 kam es in Hamburg zu einen Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz.

Der betroffene Mensch war am Nachmittag zuhause als zwei Personen an der Wohnungstür klingelten. Eine der Personen war männlich gelesen, wirkte müde und überarbeitet, hatte blaue, tief liegende Augen, war etwa 1,87 m groß, vermutlich Anfang 30, trug Dreitagebart, einen Hoodie mit Zipper, eine beigefarbene Hose, weiße Sneaker mit roten Applikationen und eine blaugraue Baseballkappe mit flachem rotem Schirm. Die andere Person war weiblich gelesen, wirkte wie auf Koffein, hatte braune Augen, ein eher schlankes Gesicht, war etwa 1,75 m groß, hatte blonde vermutlich schulterlange glatte Haare, die in einem Zopf unter einer schwarzen Baeballkappe mit gebogenem Schirm herausschauten. Die Kleidung war komplett schwarz, eine Satin-Jacke und schwarze Sneaker mit weißer Sohle.

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5 Jahre Bremen ohne Bewährung?

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg: Schikanöse Auflagen gegen (noch) inhaftierten kurdischen Aktivisten Mustafa Ç .

Nach Verbüßung der Haftstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten, soll der kurdische Aktivist Mustafa Ç. (Amed) am 5. August aus der JVA Bremen in die „Freiheit“ entlassen werden. In die Freiheit? Nach den Vorstellungen der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandgerichtes Hamburg hat der 47-Jährige nicht genug „gebüßt“. Um ihm das künftige Leben unerträglich zu machen, hat sie dem Kurden eine prall mit Zumutungen gefüllte fünfjährige Führungsaufsicht auferlegt. In dieser Zeit
    * darf er den Stadtstaat Bremen nicht verlassen
    * darf er keine kurdischen Vereine in Bremen aufsuchen
    * darf er an keinen Versammlungen teilnehmen, keine solche organisieren
      oder anmelden, „die im Zusammenhang mit der PKK, der KCDK-E oder
      deren Nachfolgeorganisationen oder im Zusammenhang mit den Belangen
      des kurdischen Volkes stehen“
    * muss er ein ständig betriebsbereites nicht-Internetfähiges
      Mobiltelefon bei sich tragen
    * muss er Fußfesseln tragen („die für eine elektronische Überwachung
      seines Aufenthaltsortes erforderlichen Mittel ständig in
      betriebsbereitem Zustand bei sich [zu] führen“)
    * muss er „die Aufstellung der so genannten Home-Unit in seiner Wohnung
      dulden“ (Hauskontrolle)
    * muss er sich „alle 2 Wochen bei der örtlich zuständigen […]
      Polizeidienststelle […] melden“
    * muss er „jeden Wechsel des Wohnortes und der Arbeitsstelle der
      zuständigen Führungsaufsichtsstelle melden“
    * muss er den „Vorladungen der Aufsichtsstelle, des Bewährungshelfers
      oder des Senats Folge leisten“

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22.6.: G20-Prozess vorm Amtsgericht

Solidaritätskundgebung ab 9 Uhr am Sievekingplatz

Am 22.6.22 soll vor dem Hamburger Amtsgericht erneut ein Prozess im Kontext G20-Gipfel 2017 stattfinden. Dem in Spanien lebenden angeklagten Aktivisten wird „besonders schwerer Fall von Landfriedensbruch“ vorgeworfen, die Verhandlung findet vor einem Schöffengericht statt und ihm droht bei Verurteilung eine Gefängnisstrafe.

Der Betroffene befand sich in einer Gruppe, deren Personalien am Samstag des G20-Gipfels innerhalb der so genannten „Roten Zone“ von der Polizei kontrolliert wurden. Nachdem noch vor Ort von der Polizei Videoaufnahmen und Fotos von vorangegangenen Aktionen während des Gipfels verglichen wurden, nahm sie einige Personen der Gruppe für einen Tag in Polizeigewahrsam und leitete offenbar ein Ermittlungsverfahren ein. Im Nachklang kam es bei den Betroffenen auch zu Hausdurchsuchungen.

Um den Angeklagten zu unterstützen findet ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude am Sievekingplatz statt.

[HB/HH] Drei Freunde im Fadenkreuz der Bremer Ermittlungsbehörden

Wir veröffentlichen hier einen Text von drei Betroffenen in einem laufenden Ermittlungsverfahren:

Von Verden nach Bremen und zurück in unter 90 Sekunden

Über eine gescheiterte Brandstiftung, DNA-Spuren und autoritäre Formierung

Im Dezember 2020 veröffentlichten wir erstmals einen Bericht über unser laufendes Verfahren in Verden (Aller) – daran wollen wir anknüpfen. Konkret geht es diesmal um eine Anklage wegen versuchter Brandstiftung in Bremen, deren Widersprüche und Absurditäten.

Nehmt Einblick in die Logik deutscher Repressionsbehörden und ihrer Abläufe! Seid clever und zieht für euch Schlüsse!

Wir sind drei Freunde aus dem Raum Hamburg/Niedersachsen und sind Anfang Oktober 2018 in Verden (Aller) festgenommen worden. Dabei wurden uns ein Rollkoffer und eine Tragetasche mit Kanistern und Zündvorrichtungen zugeordnet. Die Repressionsbehörden führen seitdem ein Verfahren wegen Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens gegen uns und haben weitere Verfahren eröffnet. Das BKA und die Bundesanwaltschaft haben ein Prüfverfahren gegen uns drei eingeleitet.

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