Vortrag und Diskussion: Sächsische Verhältnisse und das Urteil gegen Tim

Veranstaltung am 22.05.2013 | 19:30 Uhr

Centro Sociale | Sternstr. 2

Im Februar 2011 demonstrierten in Dresden tausende Demonstrant_innen gegen Europas größten Naziaufmarsch und konnten diesen schließlich vor allem durch Straßenblockaden verhindern. Ein wichtiger Erfolg gegen einen der zentralen Aufmärsche europäischer Neonazis, so könnte man meinen – doch antifaschistisches Engagement wird in Sachsen massiv kriminalisiert und versucht zu delegitimieren: Als Teil dieser Kriminalisierung ist auch das Urteil gegen den 36 jährigen Tim zu verstehen. Dieser wurde Anfang diesen Jahres wegen vermeintlicher „Rädelsführerschaft bei besonders schwerem Landfriedenbruchs“ ohne konkrete Beweise zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.


Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass mit diesem Urteil ein Exempel statuiert werden soll. Ähnliche Prozesse gegen Lothar, einen Jugendpfarrer aus Jena und Markus, Geschäftsführer der VVN-BdA Berlin laufen derzeit noch.

In der Veranstaltung werden Berliner Antifaschist_innen aus dem Umfeld von Tim über den Stand der Prozesse, aber auch darüber hinaus über die politische Situation in Sachsen referieren und Möglichkeiten der Solidarität und Perspektiven aufzeigen.

Schluss mit der Kriminalisierung antifaschistischen Engagements!

Betroffen sind wenige – gemeint sind wir alle!

22.05.13; 19.30 Uhr; Centro Sociale.

Organisiert von Rote Hilfe e.V. Hamburg und Avanti

Anquatschversuche bei kurdischen Jugendlichen in Hamburg

In den letzten Wochen wurden in Hamburg mehrere kurdische Jugendliche von Mitarbeitern des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz angesprochen. Sie wollten die Jugendlichen dazu nötigen, mit dem Verfassungsschutz zusammen zu arbeiten. Falls sie dies nicht tun würden, drohten die Verfassungsschützer mit negativen Konsequenzen. Diese Praxis wird auch in weiteren Bundesländern seit gut einem Jahr immer intensiver angewandt.

In einem Fall war es so, dass die betroffene Person auf dem Schulweg nahe der eigenen Wohnung „angequatscht“ wurde. Oft suchen sich die Geheimdienstler überraschende Situationen, in denen man so etwas eigentlich nicht erwartet.

Auf dem Weg zur Schule wurde die 20jährige Kurdin in sehr belästigender Art regelrecht verfolgt, obwohl sie verdeutlichte, dass sie kein Interesse an einem Gespräch hat. Der Verfassungsschutzbeamte stellte sich als ein solcher vor und sprach sie mit Namen an. Es handelte sich um einen relativ großen, sehr schlanken Mann, Mitte bis Ende 30, schwarze Jacke, schwarze Mütze, Brille und Neurodermitis im Mundbereich. Er wollte erfahren, was die Jugendliche zu den Morden an den drei Exilpolitikerinnen Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez in Paris und über die Friedensinitiative Abdullah Öcalans sowie zu dem Friedensprozess denkt, der gerade in der Türkei auf Initiative der kurdischen Seite begonnen hat. Er sagte, dass er wisse, dass sie sich oft im kurdischen Verein aufhält. Obwohl die Jugendliche ganz klar deutlich machte, dass sie kein Interesse hat, Auskünfte zu geben, verfolgte der Mann sie bis zur nächsten Bushaltestelle und nötigte sie dazu, seine Visitenkarte anzunehmen. Sie solle ihn auf jeden Fall anrufen. Insgesamt wurde der Verfassungsschutzbeamte mit zunehmender Dauer immer unfreundlicher und aufdringlicher, bis an der Bushaltestelle weitere Personen anwesend waren, denen ein solch unsoziales Verhalten aufgefallen wäre.

Wenige Tage später rief der gleiche Mann bei der Betroffenen zu Hause an. Im Gespräch war er noch unfreundlicher, dutzte sie und drohte, dass wenn sie selbst keine Auskunft und Insiderinformationen geben würde, andere erfahren würden, wie sie sich im Zusammenhang mit kurdischer Politik und dem örtlichen kurdischen Verein engagiert. Die Jugendliche ließ sich davon nicht einschüchtern und machte auf entschlossene Weise deutlich, dass sie nicht mehr belästigt werden will und keine Auskünfte gibt.

Kein Einzelfall…

Aus weiteren Fällen in der letzten Zeit ist bekannt, dass kurdische Jugendliche beispielsweise zu Hause oder auf der Arbeitsstelle von Verfassungsschutzbeamten aufgesucht werden und in zahlreichen Fällen z.B. versprochen wird, dass sie bei einer Mitarbeit eine zuvor beantragte deutsche Staatsangehörigkeit, Niederlassungserlaubnis oder regelmäßig „große Summen Geld“ erhalten würden. Bei Ablehnung werden dagegen oftmals längere Wartezeiten auf beantragte, existenziell wichtige Dokumente, eine Ablehnung des beantragten Status oder weitere negative Konsequenzen, wie existenzbedrohende Sanktionen gegen die Angesprochenen oder deren Familien angedroht.

Derartige, rechtswidrige und erniedrigende Anwerbungsversuche verletzen die Würde des Menschen, die im ersten Artikel des Grundgesetzes garantiert ist. Dadurch wird auch die Integrität der Betroffenen verletzt.

Eine Gefahr geht in der Bundesrepublik nicht von den hier aufgewachsenen kurdischen Jugendlichen aus, die sich demokratisch in Vereinen organisieren und sich dort für Demokratie und Menschenrechte sowie die Anerkennung der kurdischen Identität engagieren, sondern von den offensichtlich rechts- und verfassungswidrigen Methoden der Verfassungsschutzbehörden.

Insgesamt wird durch dieses Vorgehen neben dem Einholen von Informationen auch versucht die kurdische Community einzuschüchtern und zu spalten. Das ist völlig inakzeptabel, respektlos und ausgrenzend.

Umgang mit Anquatschversuchen

Falls auch Ihr oder Freunde in eurem Umfeld angesprochen werden, gibt es in der Roten Hilfe-Broschüre „Aussageverweigerung“ zum Umgang in und nach einer solchen Situation ( http://www.rote-hilfe.de/index.php/downloads/category/5-broschueren?download=4:bitte-sagen-sie-jetzt-nichts-aussageverweigerung-und-verhoermethoden).

Lasst euch keine Angst machen. Wenn es geht, lasst Euch den Ausweis zeigen. Prägt Euch den Namen, das Aussehen der Person, gegebenenfalls Auto und Autokennzeichen möglichst genau ein. Das schützt zwar nicht davor, dass sie ihren Namen und das Auto wechseln, macht es ihnen aber bei Veröffentlichung schwerer, weiterhin Leute zu belästigen und herumzuschnüffeln. Prinzipiell ist es sehr nützlich nach dem Vorfall ein schriftliches Gedächtnisprotokoll anzufertigen.

Und ganz wichtig: Redet mit FreundInnen, Bekannten und GenossInnen über den Anquatsch-versuch. Unsere wirksamste Waffe ist ein offener, vertrauensvoller und solidarischer Umgang miteinander. In einer solidarischen Atmosphäre unter GenossInnen sollte es dabei auch möglich sein einzugestehen, wenn Fehler gemacht wurden – der Verfassungsschutz eventuell etwas erfahren hat. Ein solcher Vorfall macht Angst, und auch wenn ihr euch nicht vorbildlich verhalten habt: Es ist nie zu spät, mit jemandem darüber zu reden.

Macht den Anquatschversuch öffentlich, denn der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst und scheut nichts so sehr wie die Öffentlichkeit! Sonst versuchen sie es auch immer wieder. Auch sollten AnwältInnen einbezogen werden, lokale Antirepressionsstrukturen, der Ermittlungsausschuss (EA) und soweit vorhanden auch die Ortsgruppe der Rote Hilfe informiert und gegebenenfalls auch aufgesucht werden.

Veranstaltungshinweis: Baskenland-Veranstaltung 7.3.2013 | Kölibri


Der Druck steigt im Baskenland!

Menschenrechte der baskischen Gefangenen respektieren

Die baskische Bevölkerung macht Druck. Mehr als 115.000 Menschen bringen am 12. Januar 2013 die baskische Stadt Bilbo (spanisch: Bilbao) zum Erliegen. Sie fordern unter der Losung „Menschenrechte. Lösung. Frieden.“ von der spanischen Regierung Bewegung in Sachen Konfliktlösung. Insbesondere erwarten sie ein Ende der gravierenden Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen, unter denen besonders die über 600 baskischen politischen Gefangenen und ihre Familien leiden müssen.
„Als ersten Schritt halten wir es für nötig, dass die Menschenrechte der baskischen Gefangenen respektiert werden“, erklärte die Organisation Herrira (heimwärts) in ihrem Aufruf zur Großdemonstration. Dazu zählt Herrira „die Überführung aller baskischen Gefangenen ins Baskenland, die Freilassung aller schwerkranken Gefangenen, ein Ende von Strafverlängerungen und die Abschaffung aller Maßnahmen, die zu einer lebenslangen Haft führen sowie die Einhaltung aller Menschenrechte, die den Gefangenen zustehen“. Diese Maßnahmen lassen sich sehr einfach umsetzen, indem man die speziell für die baskischen politischen Gefangenen eingeführten strafverschärfenden Sondergesetze abschafft. Sie könnten schon lange umgesetzt sein.

Erklärung von Aiete

Mittlerweile ist mehr als ein Jahr vergangen, seitdem internationale Konfliktlösungsmoderatoren unter Leitung des ehemaligen UN Generalsekretärs Kofi Annan gemeinsam mit Vertretern fast aller gesellschaftlicher Gruppierungen der baskischen Bevölkerung einen Friedensfahrplan für die Lösung des Konflikts zwischen dem Baskenland, Spanien und Frankreich erarbeiteten. Der als „Erklärung von Aiete“ bekannt gewordenen Road Map stimmte am 20. Oktober 2011 die baskische Untergrundorganisation ETA (Euskadi Ta Askatasuna, Baskenland und Freiheit) zu und verkündete nach 52 Jahren das Ende ihres bewaffneten Kampfes. Wie im Aiete-Plan festgelegt, bot die ETA den Regierungen von Spanien und Frankreich Gespräche über die Konfliktfolgen an, um eine Lösung für die mehr als 600 konfliktbezogenen Gefangenen zu finden, sowie ihre Entwaffnung und die Demilitarisierung des Baskenlands zu regeln.
Aber Spanien blockiert eine friedliche Lösung und verweigert sich jedem Dialog. Ihr Argument, die ETA solle sich erst entwaffnen und auflösen, ist wenig glaubwürdig. Denn „was genau soll ETA tun? Die Waffen an der nächsten Straßenecke abladen?“ hinterfragt der Mediator Brian Currin die spanische Verweigerungshaltung.
In Wirklichkeit fürchtet Spanien die politische und offene Diskussion über die Ursachen des Konflikts. Denn Spanien und Frankreich weigern sich, das Selbstbestimmungsrecht der baskischen Bevölkerung zu akzeptieren. Und strittig ist die Frage, welches Territorium überhaupt zum Baskenland zählt. Der spanische Staat definiert lediglich die Baskische Autonome Gemeinschaft (CAV), also drei von sieben baskischen Provinzen, als „baskische Region“ im spanischen Staat. Nafarroa (spanisch: Navarra) ist in Spanien eine eigene Verwaltungseinheit. Im französischen Staat besitzen die drei baskischen Gebiete an der Grenze zu Spanien keinerlei Eigenständigkeit.

Madrid stemmt sich gegen die neue Zeit

Für die baskische Unabhängigkeitsbewegung gilt „Zazpiak Bat (sieben sind eins)“, alle sieben baskischen Provinzen sind Teil von Euskal Herria, dem Baskenland. Das pro-Unabhängigkeitsbündnis EH Bildu (Euskal Herria Bildu – das Baskenland versammeln) aus baskischer Linken und baskischen Sozialdemokraten wurde im November 2012 bei den Regionalwahlen zur Baskischen Autonomen Gemeinschaft mit 25% der Stimmen zur zweitstärksten Kraft gewählt, nur knapp hinter der baskischen konservativen PNV. Und auch die Rückkehr der illegalisierten baskischen Linken in die offizielle Parteienlandschaft konnte die spanische Regierung nicht verhindern. Die neue starke Linkspartei Sortu (bilden, entstehen) feiert Ende Februar 2013 ihren Gründungsparteitag.
In ihrem Bemühen, sich gegen die neuen Verhältnisse im Baskenland zu stemmen, legt sich Madrid auch mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Der hatte im Juli 2012 im Fall der baskischen Gefangenen Inés del Río die spanische Praxis der nachträglichen Haftverlängerung für illegal erklärt. Mit dieser als „Doktrin Parot“ bekannten Maßnahme verhindert Spanien in bisher etwa 70 Fällen die Freilassung von Gefangenen nach der Verbüßung langjähriger Haftstrafen. Die spanische Regierung hat gegen das Urteil Beschwerde eingelegt. Der Europäische Gerichtshof wird darüber am 20. März 2013 entscheiden.
Veranstaltung in Karlsruhe, Hamburg, Berlin, …
Auf unseren zentralen Veranstaltungen der Solidaritätswoche in Berlin, Hamburg und Karlsruhe berichten Referentinnen und Referenten aus dem Baskenland aus erster Hand und beantworten gerne Fragen. Den ganzen März über bestehen auch an vielen anderen Orten Möglichkeiten, sich über die Situation im Baskenland zu informieren. Veranstaltungen, Filme und Ausstellungen gibt es u.a. in Potsdam-Babelsberg, Nürnberg, Regensburg, Kaiserslautern, Weißenburg und Schierling.

Freiheit für die baskischen politischen Gefangenen –
Recht auf Rückkehr für die Flüchtlinge

Spendenaufruf – Solidarität mit Tim und allen anderen AntifaschistInnen

Am Mittwoch, den 16. Januar wurde der Berliner Antifaschist Tim zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Tim soll am 13. Februar 2011 per Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre mit den Worten „nach vorne“ aufgefordert haben. Das Urteil ist ein Skandal und war vor allem politisch motiviert. Der Prozess wird selbstverständlich in der nächsten Instanz neu verhandelt. Allerdings benötigt Tim für die Berufung Geld. Für die Unterstützung im Fall Tim und weiteren von Repression Betroffenen bitte spendet an:

Netzwerk Selbsthilfe e.V.
Kto. 7403887018
BLZ: 100 900 00
Berliner Volksbank
Stichwort: „FREISTAAT“

Zusammenfassung des Prozesses

Während der vier Verhandlungstage konnte die Staatsanwaltschaft Dresden weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft zur Entlastung des Angeklagten. Er hätte eine Person mit Megafon gesehen diese sei aber nicht der Angeklagte so der Zeuge.

Vier geladene Polizisten konnten ebenfalls keine Angaben zum Täter machen. Höhepunkt war dann am dritten Verhandlungstag die Ladung des Arbeitgebers vom Angeklagten. Der Richter wollte darüber mehr über den Angeklagten erfahren und vor allem eine eventuelle Verstrickung zwischen dem Durchbruch und der Partei Die LINKE in Erfahrung bringen. Das ein Arbeitgeber als möglicher Belastungszeuge geladen wird um anschließend sich politisch verteidigen zu müssen ist bereits eine Unverschämtheit.

Ein weiteres Beweismittel im Prozess war ein Polizeivideo. Auf dem war der Durchbruch einer Menschenmenge durch eine Polizeikette zu sehen. Dem vorangegangen waren mehrere Durchbruchsversuche sowie eine Stimme mittels Megafon mit den Worten ’nach vorne‘. Zu sehen ist keine Person mit einem Megafon. Nach dem Durchbruch sind auf dem Polizeivideo zwei Person mit jeweils einem Megafon zu sehen, allerdings nicht deren Gesichter.

Dem Staatsanwalt und dem Gericht reichte die Vermutung, dass es sich bei der einemeinen Person um den Angeklagten handele und er deshalb für
alle begangenen Straftaten während des Durchbrechens verantwortlich sei. Auch wenn dem Angeklagten selber keine einzige Straftat vorgeworfen
wurde, konstruierte die Staatsanwaltschaft eine Rädelsführerschaft aufgrund der gehörten Megafon durchsage.

In seiner mündlichen Urteilsverkündung konnte der Richter keine positive Sozialprognose trotz festem Wohnsitz, einer Arbeitsstelle, keiner Vorstrafe sowie Vater eines Kindes gegeben, da sich der Angeklagte während des Prozesses nicht entschuldigt habe und damit unklar sei, wie er denn heute zur Verhinderung des Naziaufmarsch stehe.

Auch für den Richter war eine unmittelbare Tatbeteiligung des Angeklagten nicht ausschlaggebend, sondern er begründete das Urteil unter anderem mit den Aussagen: “Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen” sowie “Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt.”

Presseschau

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810303.ein-richter-sorgt-fuer-schlagzeilen.html

(18.01.)

http://www.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/kritik-an-urteil-gegen-tim-h-zum-13-februar-dresden-nazifrei-plant-protest-demo-am-freitag/r-mitteldeutschland-a-170893.html

(18.01.)

http://www.jungewelt.de/2013/01-18/052.php (18.01.)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-nach-anti-nazi-demo-in-dresden-haftstrafe-fuer-tim-h-a-878169.html

(17.01.)

Hartes Urteil gegen Nazigegner: Ein fatales gesellschaftspolitisches Signal

(17.01.)

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810100.haft-fuer-den-mann-am-megafon.html

(17.01.)

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810101.haft-nach-anti-naziprotesten.html

(17.01.)

http://www.taz.de/Antinazi-Proteste-in-Dresden-2011/!109141/ (16.01.)

Pressemitteilung: Skandalöses Urteil im politischen Schauprozess gegen Deniz K.

Vor drei Tagen hat die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg ihr Urteil gegen den Antifaschisten Deniz K. gefällt. Zwar konnte die von der Staatsanwaltschaft bis zuletzt vehement geforderte Verurteilung wegen versuchten Totschlags abgewendet werden; trotzdem blieben am Ende die so genannten Straftaten „Versuchte gefährliche Körperverletzung“, „Landfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ übrig, für die der angeklagte Antifaschist nun zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gehen soll.

Dieses skandalöse Urteil, das auffällig weit über die für derart niedrigschwellige „Vergehen“ sonst verhängten Strafmaße hinausgeht, verdeutlicht in extremer Weise, dass es sich beim Prozess gegen Deniz von Anfang an um einen politischen Schauprozess gehandelt hat, der – aus rechtsstaatlicher Perspektive – Schule machen soll. Das Urteil kann nur als ein Versuch systematischer Abschreckung junger, politisch engagierter Menschen gewertet werden, die in Zukunft Angst davor haben sollen, für mehrere Jahre aus ihrem Leben gerissen werden zu können, nur weil sie auf einer antifaschistischen Demonstration Unmut über das Agieren vollständig gepanzerter Polizeieinheiten geäußert haben.

Eine weitere Besonderheit kommt bei diesem Verfahren, das die ganze Zeit über vom Belastungseifer der beteiligten Beamt_innen und von einer Fülle an massiven Verstößen und Rechtsbrüchen geprägt war, dem Umstand zu, dass die von Deniz vermeintlich begangenen „Straftaten“ auf einer Demonstration des örtlichen antifaschistischen Aktionsbündnisses am 31.03.2012 registriert wurden, die das NSU-begünstigende Verhalten staatlicher Behörden und des Inlandsgeheimdienstes zum Thema hatte und aus diesem Grunde in Nürnberg stattfand. Nürnberg gehört zu den vom NSU-Terror am heftigsten betroffenen Städten Deutschlands; hier wurden Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru und Ismail Yasar hingerichtet.

Während hier also eine faschistische Terrorbande jahrelang unter dem Schutz und der Fürsorge des Inlandsgeheimdienstes und unter der stillschweigenden Duldung von Teilen des Polizeiapparates morden konnte, wird einem antifaschistischen Aktivisten völlig haltlos vorgeworfen, er
habe aus reiner Mordgier mit einer „zwei Meter langen, angespitzten Holzstange und einer weiteren Eisenstange“ auf „friedliebende“ Polizeibeamt_innen eingeschlagen. Deniz` Rechtsanwalt Heiming betonte deshalb in seinem Schlussplädoyer, dass das Gericht hier zielgerichteter und eifriger gearbeitet habe als bei den NSU-Morden; und dabei auch über diverse rechtliche Rahmen hinaus geschossen habe.

Deniz K. hat für ein „Delikt“, das sonst mit maximal vier Wochen Dauerarrest geahndet werden könnte, zweieinhalb Jahre aufgebrummt bekommen. Das ist Gesinnungsjustiz. Hier steht ein 19-jähriger Aktivist stellvertretend für eine ganze politische und antifaschistische Bewegung am Pranger, während staatliche Ermittlungsbehörden seit mehreren Jahren nicht willens sind, Licht ins Dunkel eines wirkmächtig gewordenen race war von NationalsozialistInnen zu bringen.

Dass genau daran auch das Landgericht Nürnberg kein Interesse hat – also an der Schaffung von Möglichkeiten zu kritischer Öffentlichkeit – bewies
es kurz nach Urteilsverkündung, indem es den Gerichtssaal mit völlig überzogenem Einsatz staatlicher Gewalt räumen ließ. Das „Vergehen“ des
solidarischen Publikums: das Skandieren der Parole „Freiheit für Deniz“!

Wir fordern die sofortige Freilassung unseres Genossen Deniz K.!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Heiko Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Für weiter gehende Fragen können Sie sich an das Solikomitee „Freiheit für
Deniz“ wenden:
c/o Archiv Metropoletan
Eberhardshofstr. 11
90429 Nürnberg
denizk.blogsport.de

Spendenkonto: Rote Hilfe, GLS, Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967,
Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“

Anquatschversuch des VS in Hamburg

Am 16.10.2012 wurde eine Hamburgerin vor ihrer Haustür von zwei Frauen des Verfassungsschutzes aus Köln angesprochen und auf einen Kaffee
eingeladen. Als sie nachmittags mit dem Fahrrad nach Hause kam, standen die zwei vor ihrer Haustür und sprachen sie gezielt mit vollem Namen an.

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Aufruf zur Prozessbeobachtung am 11. und 12.10.2012 und Kundgebung am 13.10.12

Am 13. August 2012 begann der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Ali Ihsan Kitay vor dem Oberlandesgericht in Hamburg wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ gemäß § 129b StGB. Ihm wird vorgeworfen, 2007-2008 „in Hamburg und der nördlichen Region verantwortlicher Kader der PKK“ gewesen zu sein. Wegen diesem Vorwurf befindet er sich bereits seit dem 12. Oktober 2011, also mittlerweile 1 Jahr, in Untersuchungshaft, davon die meiste Zeit in Isolationshaft. Der kurdische Politiker saß bereits 20 Jahre in der Türkei im Gefängnis und wurde dort mehrfach schwer gefoltert.

Konkrete Straftaten oder Anschläge in der BRD werden ihm nicht vorgeworfen. Entscheidend ist, auch vom Gesetzeswortlaut des § 129b her,
vielmehr die Frage, ob es sich bei der PKK um eine terroristische Vereinigung oder eine legitime Befreiungsbewegung handelt. Die damit
einhergehenden politischen und völkerrechtlichen Fragen will das Gericht jedoch möglichst unbehandelt lassen. Denn dies würde bedeuten, sich mit
der menschenrechtlichen Situation in der Türkei ebenso wie mit den sonstigen politischen Verhältnissen in den kurdischen Provinzen der
Türkei, insbesondere auch der breiten Verankerungen der kurdischen Bewegung in der Bevölkerung, zu beschäftigen.
Von Anfang an wurde der Prozess vom Gericht jedoch so inszeniert, dass klar ist, dass es hier um Aburteilen geht und politische Fragen nur behandelt werden sollen, wenn es dem Staat in den Kram passt. So wurden ausnahmslos alle Dokumente, die die kurdische Sicht auf den Konflikt
darstellen aus dem Prozess ausgelagert und ins sogenannte „Selbstleseverfahren“ gegeben. Damit wird verhindert, dass die Öffentlichkeit den Inhalt der Dokumente erfährt. Vor Gericht soll so nur die Sicht der Bundesanwaltschaft zu hören sein.

Lasst uns diesem Versuch des Gerichts gemeinsam eine kritische und laute Öffentlichkeit entgegen stellen. Durchbrechen wird die von den Repressionsorganen beabsichtige Isolation.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
„Wir stehen einem System gegenüber, das seine eigenen Gesetze nicht beachtet, dass Recht nicht respektiert und antidemokratisch agiert. Was macht das Menschsein aus? Kann ein Individuum, das sozial völlig isoliert wird noch seine menschlichen Eigenschaften behalten? Ein Mensch wird durch seine sozialen und kulturellen Aktivitäten zum Mensch. Der Mensch ist ein soziales Wesen. Der isolierte Mensch ist ein toter Mensch, und dies ist Kern und Ziel der mir aufgedrückten Maßnahmen und gegen mich angewandten Politik.“ (aus der Prozesserklärung von Ali Ihsan)

Setzen wir dem etwas entgegen!
*Kommt zu den nächsten Prozessterminen am 11. und 12. Oktober, Sievekingplatz 3, Raum 237, 9 — 16 Uhr und zur Kundgebung , Samstag 13.10. , 15:30h UG Holstenglacis, U-Messehallen**

**Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle! Solidarität mit Ali Ihsan
Kitay!*
Solidaritätsbündnis für Ali Ihsan Kitay, Hamburg

http://freealiihsan.tk/