Sa., 07.01.17 | Oury Jalloh – Das war Mord! Und leider kein Einzelfall


Am 07. Januar 2005 kam Oury Jalloh in der Gewahrsamszelle Nummer fünf des Dessauer Polizeipräsidiums ums Leben. Auch zwölf Jahre danach ist sein gewaltsamer Tod weder aufgeklärt noch wurden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.

Wir rufen zum Protest in Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer Polizeigewalt am 07. Januar 2017 um 14.00 Uhr in Dessau-Roßlau auf. Denn: Oury Jalloh – das war Mord!

–> rote-hilfe.de


Nachdem er unrechtmäßig festgenommen und in Polizeigewahrsam festgehalten wurde, fixierte man Oury Jalloh auf einer feuerfesten Matratze und verbrannte ihn bei lebendigem Leib bis zur Unkenntlichkeit. Im Anschluss behaupteten die verantwortlichen Polizeibeamten, Oury Jalloh habe sich selbst getötet. Um den unter massivem Drogeneinfluss stehenden Mann vor sich selbst zu schützen, hätten die diensthabenden Beamten ihn auf einer feuerfesten Matratze fixiert. Dennoch habe er ein bei der Festnahme übersehenes Feuerzeug genutzt, um die Unterlage und damit sich selbst anzuzünden. Dass jede Hilfe zu spät kam, wurde auf die defekte Brandmeldeanlage geschoben, die man aufgrund häufig fehlerhaften Alarms abgeschaltet habe.

In einem an beispielloses Schmierentheater grenzenden ersten Verfahren wurden die angeklagten Beamten freigesprochen. Als Grund gab der Richter an, dass die Falschaussagen der Polizei eine zufriedenstellende Klärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hätten. Gegen dieses lächerliche Urteil wurde Revision eingelegt, die zu einer Verurteilung des zuständigen Dienstgruppenleiters zu 10.800 Euro wegen „fahrlässiger Tötung“ führte – so viel ist dem Staat ein Menschenleben wert.

Bis heute fehlt seitens des Staates jegliche Bereitschaft, den Todesumständen Oury Jallohs ernsthaft auf den Grund zu gehen. Noch immer geht man trotz aller Widersprüche offiziell davon aus, dass er sich selbst angezündet habe. Doch: Oury Jalloh – das war Mord!

Mord aus niedrigsten, weil rassistischen Beweggründen – und überdies kein Einzelfall. Ebenfalls am 07. Januar 2005 verstarb Laye-Alama Conde in einer Bremer Klinik an den Folgen polizeilicher Folter durch den Einsatz von Brechmittel. Am 14. April 2006 wurde Dominique Kouamadio in Dortmund auf offener Straße von einem Polizisten erschossen, weil er ein Messer in der Hand hielt. Am 14. Januar 2007 verstarb Mohammad Sillah in Remscheid, weil ihm trotz massiver Beschwerden die medizinische Behandlung in einer Klinik verwehrt wurde. Bis zur Enttarnung des NSU 2011 wurden dessen Exekutionen migrantischer Mitbürger abfällig als „Dönermorde“ bezeichnet. Die Motive suchten die Ermittler lediglich im migrantischen Milieu. Damit wurden die Opfer selbst kriminalisiert und posthum verhöhnt. Am 05. März 2010 wurde Slieman Hamade während eines Polizeieinsatzes in Berlin-Schöneberg durch Reizgas getötet – im Hausflur vor seiner eigenen Wohnung, in die ihn die zur Schlichtung eines Nachbarschaftsstreits herbeigerufenen Beamten nicht zurückkehren lassen wollten. Am 19. Mai 2011 wurde Christy Schwundeck im Jobcenter in Frankfurt am Main von einer Polizistin niedergestreckt. Angeblich handelte es sich um Notwehr, doch die genauen Umstände des Geschehens wurden nie aufgeklärt.

All diese Verbrechen gegen Menschen, die als „Fremde“ diffamiert werden, verdeutlichen den Umgang mit dem als „anders“ definierten. Sie zeigen den Rassismus, der tief in den westeuropäischen Gesellschaften verwurzelt ist – Gesellschaften, die sich mit Vorliebe als humanistisch und aufgeklärt betrachten. Mit der steigenden Zahl der aus Kriegs- und Krisengebieten geflüchteten Menschen tritt der alltägliche Fremdenhass heute wieder immer deutlicher zu Tage. Er zeigt seine Fratze bei den rassistisch motivierten, menschenverachtenden Demonstrationen von Pegida und ähnlichen Zusammenschlüssen. Er liegt bei brutalen Übergriffen auf als „fremd“ wahrgenommene Menschen und Anschläge auf deren Wohnungen und Unterkünfte offen auf der Hand. Doch er ist keinesfalls ein neues Phänomen in unserer Gesellschaft, sondern vielmehr ein strukturelles Problem mit Tradition.
Die fehlende Bereitschaft zur Aufklärung offensichtlich rassistischer Straftaten durch die Polizei verzerrt das Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich dieser Problematik aktiv. In geradezu kolonialistischer Manier wird so suggeriert, dass das Leben und die Würde von als „fremd“ definierten Personen minderwertig sind. Eine Aufklärung ihrer Todesumstände wird als nicht notwendig erachtet. Bei den verhaltenen Versuchen in diese Richtung kommen die Täter meist glimpflich oder gar ungestraft davon.
Außerdem werden Personen und Gruppierungen, die rassistische Staatsgewalt offen anprangern, dagegen protestieren und Aufklärung fordern, selbst staatlicher Repression ausgesetzt. Ihre Arbeit soll erschwert und sie selbst zur Aufgabe gezwungen werden. Die Rote Hilfe unterstützt die Betroffenen, um genau das zu verhindern.Denn wir dürfen und werden nicht schweigen! Der Kampf für Aufklärung und Gerechtigkeit muss weitergehen! Rassismus war, ist und bleibt ein Problem in unserer Gesellschaft, das es aktiv zu bekämpfen gilt!

Oury Jalloh – das war Mord! Oury Jalloh – das war kein Einzelfall! Lasst uns unsere Empörung darüber zeigen! Kommt am 07. Januar 2017 um 14.00 Uhr zur Demonstration nach Dessau-Roßlau und lasst uns in Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer Polizeigewalt gemeinsam auf die Straße gehen!

Fr., 21.10.16 | Antirep-Kneipe goes Rote Flora | Veranstaltung zu Verdeckten Ermitter_innen in Hamburg

Jeden dritten Freitag im Monat laden die Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action und Rote Hilfe Hamburg ein zur Antirep-Kneipe.

Nachdem im Mai dieses Jahres die dritte Verdeckte Ermittlerin innerhalb von eineinhalb Jahren enttarnt wurde, soll auf dieser Veranstaltung ein Zwischenfazit gezogen und diskutiert werden, wie die Szene mit solchen Situationen umgehen kann.
! Die Veranstaltung findet dieses Mal in der Roten Flora im Rahmen des Antifa-Tresens und der Antirep-Kneipe statt !
Einlass ist um 19 Uhr, ab ca. 20 Uhr gibt´s Essen von der Hafenvokü-Crew.
Flyer

Fr., 16.09.16 | Antirep-Kneipe in der Hafenvokü | „Free Schubi“


Jeden dritten Freitag im Monat laden die Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action und Rote Hilfe Hamburg ein zur Antirep-Kneipe in der Hafenvokü.

Die Antirep-Kneipe meldet sich aus der Sommerpause mit leckerem Essen um
20 Uhr und einem Vortrag zum aktuellen Stand des Verfahrens gegen Schubi
um 21 Uhr in der Hafenvokü.

Nach mehr als 30 Verhandlungstagen wurde der Antifaschist und Fußballfan
Schubi im Mai 2016 vom Landgericht Rostock zu einer Haftstrafe von 4
Jahren und 5 Monaten verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen auf Grund seiner
politischen Einstellung, bei Fußballspielen Steine auf Polizist*innen
geworfen zu haben. Der Vortrag gibt einen Überblick über das bisherige
Verfahren gegen Schubi, die zahlreichen Skandale und die Bedingungen in
der 13 Monate andauernden U-Haft. Darüber hinaus wird es einen Einblick
in die Soliarbeit und Hinweise zum Umgang mit Repressionen geben.

freeschubi.blogsport.eu

Wir freuen uns auf euch!
Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action, Rote Hilfe

Do., 15.09.16 | See you on the Barrikasse – RH-Solikreuzfahrt

Die OG Hamburg lädt ein zu feinstem Elbschwof zu Punk, Wave & 80er
Mit Solischnaps und DJ MPunkT Messer

Donnerstag, 15. September 2016
Einlass 19 Uhr, Abfahrt 19:30 Uhr, danach stündlich
MS Claudia, Bei den St.Pauli Landungsbrücken 10 (Innenkante)

VVK: 8,- €, AK: 10,- €
VVK: St.Pauli Tourist Office, Theaterkasse Schumacher, Kartenhaus sowie auf http://frauhedi.de/ticketshop

Fr., 08.07.16 | „Kein Friede ohne uns“ – Veranstaltung zur Gefängnissituation und dem Konflikt in Kolumbien

Am 08.07.16 findet um 20 Uhr in der Hafenvokü die Veranstaltung „Kein Friede ohne uns“ im Rahmen einer bundesweiten Speakerstour zweier kolumbianischer Genoss*innen des „Komitees für die Solidarität mit politischen Gefangenen (CSPP)“ statt.
In Form einer Buchvorstellung („Ich würde es wieder tun – Texte aus dem kolumbianischen Knast“) und anschließender Diskussion soll hierbei auf die gesellschaftlichen Konflikte in Kolumbien im Allgemeinen und die Situation der politischen Gefangenen im Besonderen eingegangen werden.

Kompletter Ankündigungstext: auf „Weiterlesen“ klicken
Flyer zur Veranstaltung hier
Infomaterial zur Veranstaltung (Download) hier

„KEIN FRIEDEN OHNE UNS“
BUCHVORSTELLUNG UND SPEAKERSTOUR ZUR GEFÄNGNISSITUATION UND DEM KONFLIKT IN KOLUMBIEN
8.07. Hamburg

Kolumbien befindet sich in einem historischen Moment, der zu einem Ende des bewaffneten Konfliktes zwischen dem Staat und den aufständischen Kräften führen könnte. Am Verhandlungstisch in Havanna findet bereits seit drei Jahren ein Dialog zwischen dem kolumbianischen Staat und der Guerillagruppe Farc statt. Dort wurden bereits Aspekte wie eine Vereinbarung über Opfer, Entschädigung und Gerechtigkeit verhandelt und ein Modell der Übergangsjustiz vorgestellt. Es gibt auch bereits Annäherungen zwischen der Regierung und der zweitgrößten Guerillagruppe ELN.

Auf der anderen Seite gibt es eine gerichtliche und militärische Offensive gegen die soziale und politische Opposition, die sich dem Kampf für Menschenrechte und dem Widerstand widmen. Der Staat forciert die Kriminalisierung sozialer Proteste, der politischen Opposition, kritischen Gedankenguts und besonders der armen und marginalisierten Bevölkerungsschichten. Mit zwei Genoss*innen des “Komitees für die Solidarität mit politischen Gefangenen” (Comité de Solidaridad con Presos Políticos – CSPP) wollen wir über die Friedensverhandlungen und die Kämpfe der sozialen Bewegungen debattieren.

Besonders eingehen werden die Genoss*innen vom CSPP auf die Situation der politischen Gefangenen. Sie werden das Buch “Ich würde es wieder tun – Texte aus dem kolumbianischen Knast” (“Volvería a hacer lo mismo – textos desde las cárceles”) vorstellen. Das Buch umfasst Texte von politischen Gefangenen aus kolumbianischen Gefängnissen. Es sind autobiografische Erzählungen, Gedichte, Kurzgeschichten, Berichte und Anklagen, die von den Ungerechtigkeiten des politischen Systems berichten, von dem Horror der Freiheit beraubt zu sein, von der Behandlung politischer Menschen in Kolumbien durch die Justiz und politischer Gefangener im Gefängnisalltag. Und zugleich handelt dieses Buch auch von Hoffnungen, der Knast ist auch ein Ort, an dem Kämpfe geführt werden.

Das Ziel ist, sich mit den Kämpfen zu solidarisieren, gemeinsam die Erzählungen zu lesen und über die Haftbedingungen zu erfahren, über das politische und ökonomische System zu diskutieren, sich mit den Gründen und den Charakteristika des sozialen und bewaffneten Konfliktes in Kolumbien vertraut zu machen.

Termin: Freitag, 8. Juli, um 20 Uhr
Ort: HafenVokü, St. Pauli Hafenstr. 116 – 20359 Hamburg

Die Veranstaltung wird auf spanisch-deutsch mit Übersetzung stattfinden.
Eintritt frei, Spenden erbeten für das Solikomitee CSPP

Organisator_innen: Filmclub Moderne Zeiten, Rote Hilfe Ortsgruppe Hamburg, Kolumbiengruppe Hamburg, Bundeskoordination Internationalismus (BUKO)

Do., 09.06.16 | „Dageblieben!“ – Widerstand und Solidarität gegen §129a und Beugehaft

Am Donnerstag, den 09. Juni 2016 findet eine Veranstaltung im Rahmen der „Dageblieben!“-Kampagne und für Widerstand und Solidarität gegen § 129a und Beugehaft statt.
Die VA beginnt um 19 Uhr in der Roten Flora.
weitere Infos zur Kampagne: dageblieben.net

Am 11. April 1995 versuchte die militante Gruppe K.O.M.I.T.E.E. den im
Bau befindlichen Abschiebeknast in Grünau zu sprengen. Die Aktion ging
schief und zwang drei mutmaßlich Beteiligte in die Illegalität. Knapp
zwanzig Jahre später, im Juli 2014, wurde einer der Untergetauchten in
Venezuela festgenommen. Die deutschen Behörden haben die Auslieferung
von Bernhard Heidbreder beantragt, um ihm den Prozess wegen der
missglückten Aktion von damals zu machen.

Ende Oktober 2015 hat der Oberste Gerichtshof Venezuelas entschieden,
dass Bernhard nicht an die deutschen Behörden ausgeliefert wird.
Trotzdem wurde er bis heute nicht aus der Haft entlassen: das Gericht
hat keine Entlassungsanordnung erlassen, sondern den Fall zur Klärung
von Bernhards Aufenthaltsstatus in Venezuela an die Immigrationsbehörde
SAIME übertragen.

Im Zusammenhang mit dem §129a-Verfahren gegen Mitglieder von
K.O.M.I.T.E.E hat die Bundesanwaltschaft (BAW) im Februar 2016 eine
Person aus dem damaligen sozialen Umfeld von Bernhard vorgeladen.
Aufgrund der Weigerung vor der BAW auszusagen, drohen ihr nun Zwangsgeld
oder Beugehaft.

In der Veranstaltung soll die Geschichte von K.O.M.I.T.E.E.
rekapituliert und in den politischen-historischen Kontext der 1990er
Jahre gesetzt werden. Die Referenten aus dem Freund_innen- und Solikreis
berichten zum aktuellen Stand im Auslieferungsverfahren von Bernhard.

Repression gegen Anti-AfD-Proteste in Stuttgart: Spendet für die Betroffenen!

Im Rahmen der Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag am 30.04. in Stuttgart gab es über 600 Ingewahrsamnahmen. Im Nachgang der Proteste ist mit Kriminalisierungsversuchen und Strafverfahren zu rechnen. Die Rote Hilfe Ortsgruppe Stuttgart ruft daher zu Spenden auf, damit die Betroffenen unterstützt werden können.

Spendenkonto:
Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart
IBAN: DE66430609674007238313
BIC: GENODEM1GLS

weitere Infos gibt es in diesem Flyer

und hier: stuttgart.rote-hilfe.de

Original Spendenaufruf der Rote Hilfe OG Stuttgart:
„Konsequent versuchte die Polizei jeden Protest gegen den AfD Bundesparteitag am 30. April in Stuttgart zu verhindern. Bereits im Vorfeld wurde eine Kundgebung in Seh- und Hörweite der Rechtspopulisten faktisch verboten. Am Tag selber setzte die Polizei hunderte DemonstrantInnen fest. Über 600 Ingewahrsamnahmen wurden dem Ermittlungsausschuss der Roten Hilfe gemeldet. Die Bedingungen, unter denen die Betroffenen den Tag verbringen mussten, waren katastrophal: Mehrere AktivistInnen kollabierten in der Gefangenensammelstelle und mussten in Krankenhäuser eingeliefert werden. Doch damit nicht genug. Auch jetzt, im Nachgang der Proteste, ist mit Kriminalisierungsversuchen und Strafverfahren zu rechnen. Die Rote Hilfe e.V. unterstützt als strömungsübergreifende Solidaritätsorganisation die Betroffenen staatlicher Repression. Selbstverständlich werden wir auch diejenigen unterstützen, die am 30. April gegen die AfD auf der Straße waren. Hierfür sind wir auf Eure Spenden angewiesen. Lassen wir die Betroffenen nicht allein. Solidarität ist eine Waffe!“

Fr., 20.05.16 | Antirep-Kneipe in der Hafenvokü | Ratgeber für Gefangene


Jeden dritten Freitag im Monat laden die Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action und Rote Hilfe Hamburg ein zur Antirep-Kneipe in der Hafenvokü.

Buchvorstellung „Ratgeber für Gefangene“:
Der Ratgeber für Gefangene erschien erstmalig 1989 und wird dieses Jahr neu aufgelegt. Der Ratgeber soll helfen, Gefangenen das Überleben im Knastalltag zu erleichtern, sowie Freund_innen und Verwandten von Gefangenen Hilfestellung leisten.
Ab 20 Uhr gibts Essen, um 21 Uhr beginnt die Veranstaltung.

Wir freuen uns auf Euch,
Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action, Rote Hilfe Hamburg

Flyer

Prozesseröffnung und Spendenaufruf für Bedrettin Kavak

Am 03.05.2016 hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen Bedrettin Kavak wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ gem. § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB begonnen. Ihm wird vorgeworfen, Mitglied der PKK zu sein.
Das Gericht hat die Beiordnung und Kostenübernahme eine_r zweiten Verteidiger_in abgelehnt.
Ihr könnt Bedrettin unterstützen, indem ihr zum Prozess kommt, und/oder Geld spendet, um die Finanzierung eine_r zweiten Verteidiger_in zu ermöglichen.
Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. OG Hamburg
Stichwort „Verteidigerkosten“
IBAN: DE06200100200084610203
BIC: PBNKDEFF

für den kompletten Spendenaufruf „weiterlesen“ klicken oder hier als PDF

Prozessbeginn 129b – Verfahren gegen Bedrettin Kavak wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK
Kommt alle zum Prozess – Spenden für Verteidigung benötigt

Am 03.05.2016 hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen Bedrettin Kavak wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ gem. § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB begonnen. Ihm wird vorgeworfen, Mitglied der PKK zu sein.
Grundlage dieses Verfahrens gegen Bedrettin wie auch die gegen verschiedene weitere kurdische AktivistInnen, die sich derzeit in Haft befinden, ist eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010, mit dem er entschieden hat, dass die PKK nicht mehr als kriminelle Vereinigung im Inland, sondern nunmehr als terroristische Vereinigung im Ausland nach § 129b Strafgesetzbuch (StGB) anzusehen sei.
Die praktische Folge dieser Entscheidung ist, dass es vor Gericht nun nicht mehr darum geht, ob die Aktivisten oder die PKK in Deutschland in irgendeiner Weise eine Straftat begangen haben, sondern nur noch darum, ob das Handeln der PKK in der Türkei als terroristisch anzusehen ist und die angeklagte Person durch ihr Handeln hier als Mitglied oder Unterstützer der PKK anzusehen ist.
Deshalb wird Bedrettin selbst, wie auch den vor anderen Gerichten angeklagten kurdischen Aktivisten, keine begangene Straftat vorgeworfen, sondern lediglich allgemeine politische Aktivitäten, wie die Organisierung angemeldeter Demonstrationen, das Schlichten von Konflikten in der kurdischen Community oder die Mithilfe an Wahlkampfveranstaltungen für die legale kurdische Partei HDP. Bedrettin Kavak war schon mehr als 20 Jahre in der Türkei inhaftiert. Er wurde unter anderem im berüchtigten Gefängnis von Diyarbakir mehrere Jahre gefoltert.
Bei diesen Verfahren geht es nicht um die Verfolgung von Straftaten, sondern um Innen- und vor allem auch Außenpolitik mittels des Strafrechts.
Das zeigt sich besonders an zwei Dingen.
1. Die Verfolgung einer Organisation nach § 129b ist nur möglich ist, wenn das Bundesministerium der Justiz, wie auch bei dem derzeit hochumstrittenen § 103 StGB, die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
2. Von der Logik des § 129b hängt die Frage, ob jemand bestraft wird oder nicht, davon ab, ob der Widerstand der PKK gegen systematische Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen gegen die kurdische Bevölkerung legitim ist. Eine Organisation kann eigentlich nicht als terroristisch angesehen werden, wenn ihre Handlungen als vom Kriegsvölkerrecht gedeckt anzusehen sind. Das wäre bei der PKK der Fall, wenn sie sich auf das in den 70iger Jahren zustande gekommene Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen berufen kann, das damals in Folge der Aufstände gegen Kolonialismus in Afrika oder auch den Widerstand des ANC in Südafrika entstanden ist. Nach diesem Protokoll werden Konfliktparteien in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten staatlichen Armeen gleichgestellt, d.h. sie können sich auf das sog. Kombatantenprivileg berufen (haben also das Recht bewaffnete Kräfte zu töten), wenn Völker gegen Kolonialherrschaft und fremde Besetzung sowie gegen rassistische Regime in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung kämpfen.
Der Bundesgerichtshofs hat dies im Jahr 2013 pauschal verneint, da es sich bei dem Vorgehen des türkischen Staates nicht um Rassismus bzw. Apartheid wie in Südafrika handele und Kurdistan auch keine Kolonie sei, sondern ein Ergebnis der Vereinbarung der Siegermächte des 1. Weltkrieges.
Durch eine derartige kurzsichtige und ahistorische Interpretation versuchen die Gerichte die Verfahren gegen die kurdischen Aktivisten zu „kurzen“ Prozessen zu machen, indem sie davon ausgehen, den jeweiligen Aktivisten müsse nur noch die Mitgliedschaft nachgewiesen werden,wofür dann ganz legale Tätigkeiten als ausreichend angesehen werden.
Auch das Oberlandesgericht Hamburg ist der Ansicht, dass das Verfahren aufgrund der Entscheidung des BGH nun derartig einfach sei, dass dem Angeklagten auch ein Verteidiger genüge. Es hat daher die Beiordnung eines zweiten Verteidigers, und damit auch dessen Bezahlung, abgelehnt, obwohl ein_e zweite_r Verteidiger_in bei Verfahren vor dem OLG in der Vergangenheit immer Standard war.
Eine derartige Beschränkung der Verteidigung, wohl auch mit dem Ziel, die Kriegsverbrechen, die die Türkei seit mehr als einem halbem Jahr im Südosten der Türkei begeht, aus dem Prozess herauszuhalten, dürfen wir nicht hinnehmen.
Deshalb: Lasst den Genossen nicht allein, kommt zum Prozess und spendet für die Finanzierung des 2. Verteidigers auf das unten angegebenen Konto der Roten Hilfe
mit dem Stichwort „Verteidigerkosten“.
Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. OG Hamburg
Stichwort „Verteidigerkosten“
IBAN: DE06200100200084610203
BIC: PBNKDEFF

Die bisher angesetzten Prozesstermine sind:
jeweils 09 Uhr, voraussichtlich in Saal 237 oder 288 des Strafjustigebäudes,
Sievekingplatz 3.
Dienstag, 10. Mai 2016
Mittwoch, 11. Mai 2016
Dienstag, 17. Mai 2016
Mittwoch, 18. Mai 2016
Montag, 23. Mai 2016
Dienstag, 24. Mai 2016
Dienstag, 31. Mai 2016
Dienstag, 07. Juni 2016
Dienstag, 14. Juni 2016
Dienstag 21. Juni 2016